Erbschaft - Einzelfälle: Leichnam (Organspende) 3/4


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E möchte mit seiner Erbschaft Gutes tun und die noch intakten Organe der O spenden. (3/4)

Einordnung des Falls

Erbschaft - Einzelfälle: Leichnam (Organspende) 3/4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Als Erbe darf E in die Organspende einwilligen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Für die Einwilligung in eine Organspende kommt es nicht auf die Zustimmung des Erben, sondern auf die Zustimmung des Verstorbenen oder seiner nächsten Angehörigen an. Eine vorherige Zustimmung der O liegt nicht vor. Es kommt daher auf den Willen der nächsten Angehörigen an. Dies ist hier die T, sodass E nicht das Recht hat, in die Organspende einzuwilligen.

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