Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Einführung

Erbschaft - Einzelfälle: Leichnam (Organspende) 3/4

Erbschaft - Einzelfälle: Leichnam (Organspende) 3/4

4. April 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E möchte mit seiner Erbschaft Gutes tun und die noch intakten Organe der O spenden. (3/4)

Diesen Fall lösen 89,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Erbschaft - Einzelfälle: Leichnam (Organspende) 3/4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Als Erbe darf E in die Organspende einwilligen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Für die Einwilligung in eine Organspende kommt es nicht auf die Zustimmung des Erben, sondern auf die Zustimmung des Verstorbenen oder seiner nächsten Angehörigen an. Eine vorherige Zustimmung der O liegt nicht vor. Es kommt daher auf den Willen der nächsten Angehörigen an. Dies ist hier die T, sodass E nicht das Recht hat, in die Organspende einzuwilligen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

inchen9

inchen9

30.1.2025, 18:44:25

Es wäre vorteilhaft, wenn zu der Lösung die passende Herleitung präsentiert werden würde. So ist die Antwort schön und gut, bringt aber in der Klausur weniger Punkte, da die rechtliche Begründung fehlt.

LUKA

Lukas_Schulle

18.2.2025, 15:19:32

Die Frage richtet sich nach dem Transplantationsgesetz (TPG). In § 3 I Nr.1 TPG ist eine kumulative Voraussetzung, dass der Organspender, in die Entnahme eingewilligt haben muss. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass dies grundsätzlich nicht zur Disposition der Erben steht. Abweichende Regeln sind in §§ 4, 4a TPG unter strengeren Voraussetzungen geregelt.


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