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Selbstverteidigungshandlung: Rechtswidrigkeit des Angriffs bei Überschreiten der SR-Resolution
Sachverhalt
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Intervention auf Einladung (Grundfall)
Der Außenminister von U bittet seinen Nachbarstaat T um militärische Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation Najmat Hamra. Letztere verübt immer wieder schwere Anschläge in U, kontrolliert jedoch keine nennenswerten Gebiete. T stationiert Truppen in U.
Sonderfall I: Selbstverteidigung gegen Angriffe nicht staatlicher Akteure?
Die Al-Akhdir-Terrororganisation verübt täglich Anschläge im Staat B, mit vielen Toten. B holt zum Gegenschlag aus und greift Ausbildungscamps von Al-Akhdir in Staat A an. Al-Akhdir kontrolliert zwar keine Gebiete in A, kann dort aber aufgrund instabiler Zustände unbehelligt agieren.