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Sonderfall I: Selbstverteidigung gegen Angriffe nicht staatlicher Akteure?
Sachverhalt
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Der Außenminister von U bittet seinen Nachbarstaat T um militärische Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation Najmat Hamra. Letztere verübt immer wieder schwere Anschläge in U, kontrolliert jedoch keine nennenswerten Gebiete. T stationiert Truppen in U.
Intervention auf Einladung (Verteidigung demokratisch legitimierte Regierung)
M's demokratisch legitimierte, international anerkannte Regierung wendet sich an Staat F und bittet diesen um militärische Unterstützung im Kampf gegen von außen eingedrungene Rebellen. Diese kontrollieren bereits 70% von M. F's Luftwaffe bombardiert Rebellenstellungen.