Sicherstellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizistin P aus Münster wird auf ein nagelneues Rennrad aufmerksam, welches unabgeschlossen am Straßenrand steht. P findet heraus, dass es sich um das Rad von Studentin S handelt, die für ein halbes Jahr verreist ist. P nimmt das Rad mit auf die Wache, um es vor einem in Münster häufig vorkommenden Fahrraddiebstahl zu retten.
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Einordnung des Falls
Sicherstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem PolG NRW darf die Polizei zur Gefahrenabwehr alten Gewahrsam an Sachen aufheben und neuen hoheitlichen Gewahrsam begründen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine Sicherstellung vor, wenn die betroffene Sache sofort von der Polizei zerstört oder weggeworfen wird.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Rechtsnatur der Sicherstellung hängt davon ab, ob sie gegenüber dem Gewahrsamsinhaber oder adressatenlos erfolgt.
Ja!
4. Eine Sicherstellung kann zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erfolgen.
Genau, so ist das!
5. Eine Sicherstellung kann mit dem Ziel erfolgen, den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.
Ja, in der Tat!
6. Von festgehaltene Personen können alle mitgeführten Gegenstände sichergestellt werden.
Nein!
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