Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trinker T fällt auf der Reeperbahn durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, "dass er auch ganz anders könne". Polizistin P, die die Szene aus der Davidwache beobachtet hat, erteilt T daraufhin einen Platzverweis für die Reeperbahn.
Diesen Fall lösen 91,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts ist die Strafverfolgung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Den Staat treffen aus den Grundrechten abgeleitete Pflichten, die Bürger vor Gefahren für ihre Gesundheit und ihr Leben zu schützen.
Ja, in der Tat!
3. Maßnahmen der Gefahrenabwehr greifen in die Grundrechte der Adressaten ein. Hier wird T durch den Platzverweis zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit betroffen.
Ja!
4. Maßnahmen der Gefahrenabwehr müssen immer verhältnismäßig sein.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
12.8.2024, 21:00:25
Bei mir funktionieren leider alle Verlinkungen zum SOG nicht. Es öffnet sich nur eine weiße Seite mit Ladekreis und es lädt und lädt und lädt…
Christian Leupold-Wendling
24.9.2024, 09:48:21
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team
Faby
24.9.2024, 13:29:47
Entweder war das nur vorübergehend oder der Fehler wurde schon behoben. Jedenfalls kann ich die Verlinkungen zum SOG nun (wieder)aufrufen :) @[Christian Leupold-Wendling](29773)