Landesrecht (im Aufbau)

Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg

Grundlagen

Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)

Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)

21. November 2024

4,8(1.882 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Autofahrerin A parkt ihr Auto im absoluten Halteverbot. Zwei Tage später stellt sie fest, dass ihr Auto abgeschleppt wurde. Die zuständige Behörde verlangt von A die Erstattung der Kosten des mit dem Abschleppvorgang beauftragten Abschleppunternehmers U.

Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Weiterer Fall zur Verdeutlichung des Polizei- und Ordnungsrechts (Sekundärebene)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Da der Staat grundsätzlich zur Gefahrenabwehr verpflichtet ist, muss er auch alle hiermit verbundenen Kosten tragen.

Nein!

Gefahrenabwehr als zentrale staatliche Aufgabe ist grundsätzlich durch den "Steuerstaat" zu finanzieren. Wendet der Staat hingegen besondere Mittel auf oder schaltet sogar Dritte ein, um einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, kann es im Sinne einer gerechten Lastenverteilung sogar geboten sein, dass nicht der Staat und damit auch nicht die Allgemeinheit die Kosten zu tragen hat. Die Pflicht zur Kostentragung folgt hierbei grundsätzlich der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit. Diese trifft also denjenigen, der den rechtswidrigen Zustand zu verantworten hat.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der Erlass eines Kostenbescheides bedarf einer gesetzlichen Grundlage.

Genau, so ist das!

Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) abgeleitete Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes verlangt zumindest für belastendes staatliches Handeln eine gesetzliche Grundlage. Die Auferlegung von Kosten ist belastendes staatliches Handeln und bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage. Im Einzelfall kann die Abgrenzung und Identifikation der richtigen Rechtsgrundlage - wie auch auf der Primärebene - schwierig sein. Eine Generalklausel wie § 3 Abs. 1 SOG gibt es für die Auferlegung von Kosten nicht.

3. A kann gegen den Kostenbescheid im Wege der Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO vorgehen.

Ja, in der Tat!

Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt wird (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO). Der Kostenbescheid erfüllt alle Voraussetzungen des Verwaltungsaktes nach § 35 HmbgVwVfG. Statthafte Klageart ist somit die Anfechtungsklage. Die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides ist auch von den formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen wie etwa dem Anhörungserfordernis gem. § 28 Abs. 1 HmbgVwVfG abhängig.

4. Für die materielle Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides ist es gänzlich ohne Bedeutung, ob die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig war.

Nein!

Aus dem verfassungsrechtlichen Gesetzmäßigkeitsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass nur die Kosten rechtmäßiger Maßnahmen dem Verantwortlichen auferlegt werden können. Die materielle Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides hängt somit maßgeblich von der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Maßnahme ab (sogenannter Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Primär- und Sekundärebene). Dies führt dazu, dass in einer Klausur, in der der Kläger einen Kostenbescheid angreift, inzident immer auch die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Maßnahme zu prüfen ist. Im Einzelnen ist hier umstritten, ob zwingende Voraussetzung auch die formelle Rechtmäßigkeit ist oder ob die materielle Rechtmäßigkeit ausreicht.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen