Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Glaubensfreiheit: Kollektive Glaubensausübung
Glaubensfreiheit: Kollektive Glaubensausübung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die einer christlichen Minderheit angehörenden A und B sind glühende Dogmatiker des Katechismus. Alleine fällt ihnen das Studium des Handbuchs schwer, daher studieren sie gemeinsam. Die Regierung verbietet plötzlich alle glaubensgeleiteten Zusammenkünfte.
Diesen Fall lösen 92,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Glaubensfreiheit: Kollektive Glaubensausübung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Glaubensfreiheit schützt das Studium religiöser Texte und Handbücher.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Glaubensfreiheit schützt die ungestörte Ausübung von Religion durch Einzelpersonen. Es besteht kein Schutz für die Religionsausübung im Kollektiv.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.