Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B berechtigt auf Zahlung von €8.000. Nach Einreichung aber vor Zustellung der Klage zahlt B €2.000 an K. K nimmt daraufhin die Klage in Höhe des gezahlten Betrages zurück und beantragt, dem B die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht es K frei, seinen ursprünglichen Klageantrag in der Hauptsache zu beschränken (§ 264 Nr. 2 ZPO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann durch die teilweise Klagerücknahme erreichen, dass dem B die Kosten auferlegt werden, die auf den zurückgenommenen Teil der Klage entfallen (§ 269 Abs.3 S.3 ZPO).
Genau, so ist das!
3. Ergeht nun infolge der Teilklagerücknahme sofort ein Beschluss über die auf den zurückgenommenen Teil der Klage entfallenden Kosten (§ 269 Abs.3 S.3, Abs.4 ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geithombre
10.11.2023, 18:05:34
Liebes Team, bei der Frage, ob K nach § 269 III 3 ZPO eine Kostentragung des B erreichen kann, finde ich den Text etwas missverständlich. Klar "kann" er es erreichen, aber eine Sicherheit gibt es ja nicht. Könntet ihr die Aufgabe dahingehend etwas präzisieren, dass er dies kann, wenn B Anlass zur Klage gegeben hat? Denn falls nicht, wird B auch nicht die Kosten tragen müssen.
Lukas_Mengestu
20.12.2023, 14:13:47
Hallo Geithombre, vielen Dank für das Feedback. Wir haben im Sachverhalt noch einmal betont, dass K berechtigt Klage erhebt (=Forderung besteht und auch eine entsprechende Zahlungsaufforderung ist erfolgt). Daraus ergibt sich dann zugleich, dass B durch die Nichtzahlung des ausstehenden Betrages Anlass für die Klage gegeben hat. Ich hoffe, ist die Aufgabenstellung nun noch etwas klarer. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Geithombre
20.12.2023, 15:28:01
Das macht es auf jeden Fall deutlich, danke.
Pit
1.8.2024, 19:54:52
Also für den Fall, dass die Zahlung der 2.000 Euro sowie die Rücknahme dieses Betrages *vor*
Rechtshängigkeiterfolgen, muss man auf die §§ 263 f. ZPO nicht eingehen, richtig? Dies spielt nur dann eine Rolle, wenn die Zahlung zwar schon *vor*
Rechtshängigkeitergeht, die Rücknahme aber erst in einem Schriftsatz *nach*
Rechtshängigkeiterklärt wird. - Wäre ggf. nochmal ein schöner "Zwischenfall", sofern ich das richtig verstanden habe :)