Vollständiger Wegfall des Klageanlasses
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Herausgabe von Fotos aus dem Nachlass seines Vaters. Diese haben zwar keinen materiellen Wert haben, sind aber für K immateriell wertvoll. Während des Gerichtsverfahrens stellt sich heraus, dass die Fotos bereits vor Klagezustellung verschwunden sind. K nimmt die Klage mit Einwilligung des B zurück.
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Einordnung des Falls
Vollständiger Wegfall des Klageanlasses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird der Rechtsstreit durch die Klagerücknahme beendet?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Entscheidet das Gericht trotz der Klagerücknahme noch in der Sache?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Parteien haben wechselseitige Kostenanträge gestellt. Daher entscheidet das Gericht über die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen (§ 269 Abs.3 S.3 ZPO).
Ja!
4. Entscheidet das Gericht über die Kosten hier durch Urteil?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leo
9.8.2023, 09:59:24
Es heißt doch während des Verfahrens und mit Einwilligung des Beklagten. Wie kommt man dann darauf, dass vor rechtshängigkeit die Klage zurückgenommen wurde ?
Lukas_Mengestu
9.8.2023, 10:23:37
Hallo Leo, hier musst Du etwas aufpassen. Hier geht es nicht um die Rücknahme der Klage, die vor Rechtshängigkeit erfolgt ist, sondern um den "Klageanlass" (Herausgabe der Fotos). Laut Sachverhalt sind diese bereits vor der Klagezustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit verschwunden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Leo
9.8.2023, 10:28:00
Perfekt danke!!