Vollständiger Wegfall des Klageanlasses
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Herausgabe von Fotos aus dem Nachlass seines Vaters. Diese haben zwar keinen materiellen Wert haben, sind aber für K immateriell wertvoll. Während des Gerichtsverfahrens stellt sich heraus, dass die Fotos bereits vor Klagezustellung verschwunden sind. K nimmt die Klage mit Einwilligung des B zurück.
Diesen Fall lösen 88,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vollständiger Wegfall des Klageanlasses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird der Rechtsstreit durch die Klagerücknahme beendet?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Entscheidet das Gericht trotz der Klagerücknahme noch in der Sache?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Parteien haben wechselseitige Kostenanträge gestellt. Daher entscheidet das Gericht über die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen (§ 269 Abs.3 S.3 ZPO).
Ja!
4. Entscheidet das Gericht über die Kosten hier durch Urteil?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leo
9.8.2023, 09:59:24
Es heißt doch während des Verfahrens und mit Einwilligung des Beklagten. Wie kommt man dann darauf, dass vor
rechtshängigkeitdie Klage zurückgenommen wurde ?
Lukas_Mengestu
9.8.2023, 10:23:37
Hallo Leo, hier musst Du etwas aufpassen. Hier geht es nicht um die Rücknahme der Klage, die vor
Rechtshängigkeiterfolgt ist, sondern um den "Klageanlass" (Herausgabe der Fotos). Laut Sachverhalt sind diese bereits vor der Klagezustellung und damit vor dem Eintritt der
Rechtshängigkeitverschwunden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Leo
9.8.2023, 10:28:00
Perfekt danke!!