Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit
Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf €8.000. In der Zeit zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit zahlt B €4.000, woraufhin K die Klage in dieser Höhe zurücknimmt. Die Klage ist begründet. Auch hinsichtlich des zurückgenommenen Teils hätte K gewonnen.
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Einordnung des Falls
Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hauptsachetenor lautet hier: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €4.000 zu zahlen.“
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kostentenor lautet hier: „B hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“
Genau, so ist das!
3. Der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet hier: „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.“ (vgl. § 709 ZPO)
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet hier: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Teils der Kosten, der auf die Teilrücknahme entfällt, ohne Sicherheitsleistung; im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.“
Ja!
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