Sachgrundbefristung
5. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauunternehmerin B hat einen neuen Großauftrag erhalten. Um diesen in den vereinbarten drei Jahren realisieren zu können, braucht B mehr Mitarbeiter. Sie stellt unter anderem M befristet für drei Jahre ein. Nach Ablauf der drei Jahre verlangt M weiterbeschäftigt zu werden. B habe doch zwischenzeitlich einen weiteren Großauftrag erhalten.
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Einordnung des Falls
Sachgrundbefristung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wäre die befristete Einstellung von Mitarbeitern hier für drei Jahre ohne Sachgrund zulässig (§ 14 Abs. 2 TzBfG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Da die neuen Mitarbeiter nur für den Großauftrag benötigt werden, lag indes ein Sachgrund in Form des vorübergehenden Mehrbedarfes vor (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG).
Ja, in der Tat!
3. Da B zwischenzeitlich einen weiteren Auftrag erhalten hat, ist sie verpflichtet, die befristet eingestellten Mitarbeiter zu verlängern.
Nein!
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