Sachgrundbefristung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauunternehmerin B hat einen neuen Großauftrag erhalten. Um diesen in den vereinbarten drei Jahren realisieren zu können, braucht B mehr Mitarbeiter. Sie stellt unter anderem M befristet für drei Jahre ein. Nach Ablauf der drei Jahre verlangt M weiterbeschäftigt zu werden. B habe doch zwischenzeitlich einen weiteren Großauftrag erhalten.
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Einordnung des Falls
Sachgrundbefristung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wäre die befristete Einstellung von Mitarbeitern hier für drei Jahre ohne Sachgrund zulässig (§ 14 Abs. 2 TzBfG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die neuen Mitarbeiter nur für den Großauftrag benötigt werden, lag indes ein Sachgrund in Form des vorübergehenden Mehrbedarfes vor (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG).
Ja, in der Tat!
3. Da B zwischenzeitlich einen weiteren Auftrag erhalten hat, ist sie verpflichtet, die befristet eingestellten Mitarbeiter zu verlängern.
Nein!
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