Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Ort der Tätigkeit – Großraumbüro
Ort der Tätigkeit – Großraumbüro
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Redakteurin R ist bei der Zeitung Mainzer Stimme angestellt. Als Arbeitsort ist die Redaktion in Mainz festgelegt. Jahrelang arbeitete R im Einzelbüro. Um den Teamgeist zu stärken, beschließt Chefredakteurin C alle Einzelbüros zu Großraumbüros zusammenzulegen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ort der Tätigkeit – Großraumbüro
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Arbeitgebern steht im Hinblick auf die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter ein Weisungsrecht zu.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Arbeitsort wird regelmäßig im Arbeitsvertrag festgelegt.
Genau, so ist das!
3. Rs Arbeitsvertrag steht der Zusammenlegung der Büros entgegen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Weisung ins Großraumbüro zu ziehen, überschreitet die Grenzen des billigen Ermessens.
Nein!
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