Ort der Tätigkeit - typischerweise

22. November 2024

4,9(7.763 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist Wirtschaftsprüferin für die Kontroll GmbH K mit Sitz in Düsseldorf. A prüft Jahresabschlüsse bei Kunden der K. Über den Arbeitsort steht im Vertrag nichts. Zunächst wird A zu Unternehmen nach Köln und Düsseldorf geschickt. Nun soll sie auch in Essen tätig werden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Ort der Tätigkeit - typischerweise

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wenn der Arbeitsort nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dann ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers grenzenlos (§ 106 GewO).

Nein!

Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort (§ 269 BGB) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln. Erfüllungsort ist regelmäßig der jeweilige Betriebssitz, sofern der Arbeitnehmer dort ständig beschäftigt wird.Anders ist dies nur, wenn die Arbeitsleistung nach der Eigenart der Tätigkeit an wechselnden Orten außerhalb eines Betriebs erbracht werden muss (zB Bauarbeiterinnen, Kraftfahrerinnen). Auch ohne Festlegung unterliegen Weisungen zudem den Grenzen billigen Ermessens.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Da der Sitz der K in Düsseldorf liegt, handelt es sich hierbei um den Arbeitsort der A.

Nein, das ist nicht der Fall!

Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort (§ 269 BGB) durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln. Erfüllungsort ist regelmäßig der jeweilige Betriebssitz, sofern der Arbeitnehmer dort ständig beschäftigt wird.A ist nicht ständig in Düsseldorf beschäftigt. Vielmehr ist sie aufgrund der Natur des Arbeitsverhältnisses an wechselnden Arbeitsorten, nämlich den jeweiligen Betrieben der Kunden, eingesetzt.

3. Kann K die A anweisen, nach Essen zu fahren und dort Jahresabschlüsse zu prüfen?

Ja, in der Tat!

Der Arbeitgeber kann Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen (§ 106 GewO), soweit nicht höherrangige Vorschriften, Beteiligungsrechte des Betriebsrates oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.Ein bestimmter Arbeitsort der A ist weder explizit bestimmt, noch lässt sich dieser durch Auslegung ermitteln. Anhaltspunkte für die Unbilligkeit der Weisung liegen ebenfalls nicht vor. Somit ist Ks Weisung von ihrem Direktionsrecht umfasst.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

julez

julez

26.4.2022, 10:40:34

Vielen Dank für die tollen Aufgaben und dass ihr bei euren Sachverhalten nicht an altbekannten, stereotypisierten oder vorurteilsbehafteten Geschlechterrollen festhaltet - sehr erfrischend!☺️

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.4.2022, 17:28:26

Vielen lieben Dank, julez! Dieses Lob freut uns wirklich ungemein! Herzliche Grüße im Namen der ganzen Redaktion, Lukas

Persönliche geistige Erschöpfung

Persönliche geistige Erschöpfung

20.2.2023, 17:43:22

Gendert bitte richtig oder gar nicht. Ich verstehe die verwirrende Verwendung des Femininums nicht. Ich kann nachvollziehen, dass ihr eure progressive Gesinnung hier im Kommentarbereich auf diese Weise ausdrückt - in den Erklärungstexten indes empfinde ich persönlich derartige Abweichungen vom grammatischen Konsens als unangebracht und juristisch unpräzise. Wenn ihr gendern wollt, dann macht es doch wenigstens konsequent mit "*" oä. und schafft bitte nicht so ein Durcheinander.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.2.2023, 09:40:08

Hallo persönliche geistige Erschöpfung, vielen Dank für Deinen Beitrag. Wir haben in dem folgenden Beitrag einmal unsere Beweggründe zusammengefasst, warum wir unsere Fälle gender- und diversitätssensibel gestalten: https://www.jurafuchs.de/faq/warum-sind-die-jurafuchs-lerninhalte-gender-und-diversitaetssensibel/ Ich hoffe, danach ist es nachvollziehbarer, warum wir in diesem Fall zB in der Klammer von Bauarbeiterinnen und Kraftfahrerinnen sprechen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

MAT

Matschegenga

29.2.2024, 17:00:29

Wir hoffen das Beste für eine diskriminierungsfreie Zukunft unserer Bauarbeiterinnen :)

RICA

ricardal

19.3.2024, 12:53:00

Ich finde es lobenswert 👌


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen