Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Ort der Tätigkeit - typischerweise
Ort der Tätigkeit - typischerweise
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Wirtschaftsprüferin für die Kontroll GmbH K mit Sitz in Düsseldorf. A prüft Jahresabschlüsse bei Kunden der K. Über den Arbeitsort steht im Vertrag nichts. Zunächst wird A zu Unternehmen nach Köln und Düsseldorf geschickt. Nun soll sie auch in Essen tätig werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ort der Tätigkeit - typischerweise
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Arbeitsort nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dann ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers grenzenlos (§ 106 GewO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da der Sitz der K in Düsseldorf liegt, handelt es sich hierbei um den Arbeitsort der A.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann K die A anweisen, nach Essen zu fahren und dort Jahresabschlüsse zu prüfen?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
julez
26.4.2022, 10:40:34
Vielen Dank für die tollen Aufgaben und dass ihr bei euren Sachverhalten nicht an altbekannten, stereotypisierten oder vorurteilsbehafteten Geschlechterrollen festhaltet - sehr erfrischend!☺️
Lukas_Mengestu
26.4.2022, 17:28:26
Vielen lieben Dank, julez! Dieses Lob freut uns wirklich ungemein! Herzliche Grüße im Namen der ganzen Redaktion, Lukas
Persönliche geistige Erschöpfung
20.2.2023, 17:43:22
Gendert bitte richtig oder gar nicht. Ich verstehe die verwirrende Verwendung des Femininums nicht. Ich kann nachvollziehen, dass ihr eure progressive Gesinnung hier im Kommentarbereich auf diese Weise ausdrückt - in den Erklärungstexten indes empfinde ich persönlich derartige Abweichungen vom grammatischen Konsens als unangebracht und juristisch unpräzise. Wenn ihr gendern wollt, dann macht es doch wenigstens konsequent mit "*" oä. und schafft bitte nicht so ein Durcheinander.
Lukas_Mengestu
21.2.2023, 09:40:08
Hallo persönliche geistige Erschöpfung, vielen Dank für Deinen Beitrag. Wir haben in dem folgenden Beitrag einmal unsere Beweggründe zusammengefasst, warum wir unsere Fälle gender- und diversitätssensibel gestalten: https://www.jurafuchs.de/faq/warum-sind-die-jurafuchs-lerninhalte-gender-und-diversitaetssensibel/ Ich hoffe, danach ist es nachvollziehbarer, warum wir in diesem Fall zB in der Klammer von Bauarbeiterinnen und Kraftfahrerinnen sprechen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
29.2.2024, 17:00:29
Wir hoffen das Beste für eine diskriminierungsfreie Zukunft unserer Bauarbeiterinnen :)
ricardal
19.3.2024, 12:53:00
Ich finde es lobenswert 👌