Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Ort der Tätigkeit - typischerweise
Ort der Tätigkeit - typischerweise
20. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (10.677 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Wirtschaftsprüferin für die Kontroll GmbH K mit Sitz in Düsseldorf. A prüft Jahresabschlüsse bei Kunden der K. Über den Arbeitsort steht im Vertrag nichts. Zunächst wird A zu Unternehmen nach Köln und Düsseldorf geschickt. Nun soll sie auch in Essen tätig werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ort der Tätigkeit - typischerweise
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Arbeitsort nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dann ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers grenzenlos (§ 106 GewO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da der Sitz der K in Düsseldorf liegt, handelt es sich hierbei um den Arbeitsort der A.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann K die A anweisen, nach Essen zu fahren und dort Jahresabschlüsse zu prüfen?
Ja, in der Tat!
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