Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Gegenläufige Betriebliche Übung
Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
Peter ist vor einem Jahr Vater geworden. In seiner neuen Rolle geht er voll auf. Seinen früheren Job als Lehrer an einer Volkshochschule will er deshalb nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit ausüben.
Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?
In Mirkos Formulararbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden geregelt. Ferner ist vereinbart, dass etwaige Überstunden angeordnet werden können und diese mit dem Gehalt abgegolten sind.
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Wirksame doppelte Schriftformklausel
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung. In § 13 des Arbeitsvertrages steht: „Änderungen des Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen der Schriftform; mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses sind nichtig.“
Unwirksame doppelte Schriftformklausel
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U Zahlung. In § 13 des vorformulierten Arbeitsvertrags steht: „Jegliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.“
Kombination Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt Aushang, dass Weihnachtsgeldzahlung freiwillig und widerruflich erfolgt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund von betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung.
Wirksamer Widerrufsvorbehalt
U hat fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt seit jeher ein Aushang, wonach die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung ab einem Umsatzrückgang von 20% widerrufen werden kann. A fordert 2021 Weihnachtsgeld. U verweigert die Zahlung mit Verweis auf den Umsatzrückgang von 30%.
Unwirksamer Widerrufsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt stets ein Aushang, dass die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung widerrufen werden kann. Als Arbeitnehmer A im Jahr 2021 Weihnachtsgeld fordert, verweigert U die Zahlung.
Unwirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge einen Bonus (€250) gezahlt. Im Arbeitsvertrag ist explizit vorgesehen, dass ein Anspruch auf die Zahlung besteht. Gleichzeitig enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, dass die Zahlung des Bonus in jedem Fall freiwillig erfolgt und kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.
Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hat U stets den Hinweis ausgehängt, dass die Gewährung des Weihnachtsgeldes freiwillig und mit der Maßgabe erfolgt, dass auch eine wiederholte Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. U unterlässt 2021 die Zahlung.
Betriebliche Übung – später eintretender Arbeitnehmer
Betrieblichen Übung - Begründung (Weihnachtsgratifikation)
Fünf Jahre in Folge hat U ihren Mitarbeitern €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Der Wortlaut der Arbeitsverträge sieht dies nicht vor. Aufgrund der Covid-19-Krise unterlässt U im November 2021 die Auszahlung. Der seit 2010 beschäftigte Arbeitnehmer A besteht auch in diesem Jahr auf das Weihnachtsgeld.
Entziehung der Gesamtzusage
Chefin C ist begeistert über das letzte Geschäftsjahr. Sie stellt im Januar folgende Nachricht ins Intranet ein: „Ihr seid spitze - dieses Jahr bekommt ihr zwei zusätzliche Urlaubstage!“ Als im März die Zahlen schlechter werden, nimmt sie die Nachricht wieder heraus.
Gesamtzusage - Rosenmontag
Karnevalistin K ist Handwerksmeisterin in Stuttgart. Um ihre heimischen Traditionen auch im Schwabenland zu verbreiten, veröffentlicht sie im Intranet folgende Nachricht: „Zum Besuch des Rosenmontagsumzuges wird die ganze Belegschaft ab 11:00 Uhr bezahlt freigestellt.“
Mindestlohn
Vergütungspflicht auch ohne Vereinbarung, § 612 BGB
Die 17-jährige Schülerin S arbeitet mit Einverständnis ihrer Eltern auf dem Marktstand von Bauer B. Über die Vergütung haben sie bei Vertragsschluss nicht gesprochen.
Ort der Tätigkeit - typischerweise
A ist Wirtschaftsprüferin für die Kontroll GmbH K mit Sitz in Düsseldorf. A prüft Jahresabschlüsse bei Kunden der K. Über den Arbeitsort steht im Vertrag nichts. Zunächst wird A zu Unternehmen nach Köln und Düsseldorf geschickt. Nun soll sie auch in Essen tätig werden.
Ort der Tätigkeit - Versetzung in andere Stadt
Redakteur R ist bei der Zeitung Mainzer Stimme angestellt. Als Arbeitsort ist die Redaktion in Mainz festgelegt. Chefredakteurin C will nun auch regelmäßig Berichte aus Berlin veröffentlichen. Deshalb soll R fortan in der neuen Berliner Zweigstelle arbeiten.
Ort der Tätigkeit – Großraumbüro
Redakteurin R ist bei der Zeitung Mainzer Stimme angestellt. Als Arbeitsort ist die Redaktion in Mainz festgelegt. Jahrelang arbeitete R im Einzelbüro. Um den Teamgeist zu stärken, beschließt Chefredakteurin C alle Einzelbüros zu Großraumbüros zusammenzulegen.
Art der Tätigkeit - Konkretisierung
A ist beim Elektrohandel Uranus seit sieben Jahren als Verkäufer beschäftigt. Von Anfang an war er in der Computerspielabteilung eingesetzt. Aufgrund einiger Abgänge teilt Direktorin D dem A mit, dass er fortan in der Abteilung für Waschmaschinen eingesetzt werde.
Art der Tätigkeit - Grenze Arbeitsvertrag
A ist laut Arbeitsvertrag als "Schreibkraft" von Rechtsanwältin R eingestellt worden. Nachdem er einige Monate fast ausschließlich Schriftsätze nach Diktat geschrieben hat, erklärt R, er müsse nunmehr auch Mittagessen kochen. A meint, dazu sei er nicht verpflichtet.
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
A ist Angestellter, für den per Vertrag ein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen zum Tarifvertrag enthält. Als wieder mal eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nur noch für den tariflichen Teil gelten, nicht mehr das Gesamtgehalt.
Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten
A ist Angestellter, für den kein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat aber auch für nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen vorsieht. Als erneut eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nicht mehr für den außertariflichen Teil gelten.
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