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Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 25 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Gegenläufige Betriebliche Übung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit

Peter ist vor einem Jahr Vater geworden. In seiner neuen Rolle geht er voll auf. Seinen früheren Job als Lehrer an einer Volkshochschule will er deshalb nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit ausüben.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Pflicht zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit?

In Mirkos Formulararbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden geregelt. Ferner ist vereinbart, dass etwaige Überstunden angeordnet werden können und diese mit dem Gehalt abgegolten sind.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Bereitstellung von Arbeitsmitteln

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Doppelte Schriftformklausel – betriebliche Übung und Zahlungsanspruch

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Doppelte Schriftformklausel – betriebliche Übung und Anspruch auf Weihnachtsgeld

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Kombination von Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt bei betrieblicher Übung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Widerrufsvorbehalt bei betrieblicher Übung – Wirksamkeit?

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Widerrufsvorbehalt – Wirksamkeit bei Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Freiwilligkeitsvorbehalt und Transparenzgebot

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Freiwilligkeitsvorbehalt – Verhinderung der betrieblichen Übung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Betriebliche Übung – später eintretender Arbeitnehmer

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Betriebliche Übung – Anspruch auf Weihnachtsgratifikation?

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Entziehung der Gesamtzusage

Chefin C ist begeistert über das letzte Geschäftsjahr. Sie stellt im Januar folgende Nachricht ins Intranet ein: „Ihr seid spitze - dieses Jahr bekommt ihr zwei zusätzliche Urlaubstage!“ Als im März die Zahlen schlechter werden, nimmt sie die Nachricht wieder heraus.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Gesamtzusage bei Karnevalisten-Tradition im Betrieb

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Mindestlohn – Anwendbarkeit und Grenzen nach dem MiLoG

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Vergütungspflicht ohne Vergütungsvereinbarung (§ 612 BGB)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Arbeitsort ohne ausdrückliche Festlegung im Vertrag

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Weisungsrecht des Arbeitgebers – Versetzung in eine andere Stadt

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Weisungsrecht des Arbeitgebers bei Zusammenlegung zu Großraumbüros

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Konkretisierung der Tätigkeitspflicht durch Übung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Arbeitsrecht

Weisungsrecht und Grenzen der Tätigkeitszuweisung im Arbeitsvertrag

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung

A ist Angestellter, für den per Vertrag ein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen zum Tarifvertrag enthält. Als wieder mal eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nur noch für den tariflichen Teil gelten, nicht mehr das Gesamtgehalt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten

A ist Angestellter, für den kein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat aber auch für nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen vorsieht. Als erneut eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nicht mehr für den außertariflichen Teil gelten.