Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Ort der Tätigkeit - Versetzung in andere Stadt
Ort der Tätigkeit - Versetzung in andere Stadt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Redakteur R ist bei der Zeitung Mainzer Stimme angestellt. Als Arbeitsort ist die Redaktion in Mainz festgelegt. Chefredakteurin C will nun auch regelmäßig Berichte aus Berlin veröffentlichen. Deshalb soll R fortan in der neuen Berliner Zweigstelle arbeiten.
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Einordnung des Falls
Ort der Tätigkeit - Versetzung in andere Stadt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Arbeitgebern steht im Hinblick auf die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter ein Weisungsrecht zu.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann C den R im Rahmen ihres Weisungsrechts in die Berliner Zweigstelle versetzen?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
25.1.2024, 23:23:55
Wann passiert wenn das Unternehmen Zweigstellen in ganz Deutschland hat, und der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag einwilligt dort zu arbeiten? Hat der Arbeitgeber dann das Weisungsrecht?
Leo Lee
27.1.2024, 16:14:26
Hallo Raphaeljura, vielen Dank für die sehr gute Frage! Wenn das Unternehmen Zweigstellen in ganz Deutschland hat und im Arbeitsvertrag „alle Zweigstellen“ benannt werden, dann geht der Arbeitsvertrag vor, weshalb auch eine entsprechende Versetzung möglich wäre. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 24. Auflage, Preis/Greiner § 611a BGB Rn. 743 f. und Preis § 106 GewO Rn. 27 f. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Raphaeljura
27.1.2024, 22:40:45
Vielen Dank.