Öffentliches Recht

Baurecht: Bauplanungsrecht

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Ausnahme)

Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Ausnahme)

24. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Unternehmerin U will noch eine weitere Tankstelle errichten, diesmal an einer vielbefahrenen Hauptstraße. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.

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Einordnung des Falls

Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Ausnahme)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Tankstellen sind im Kerngebiet (§ 7 BauNVO) ohne Weiteres allgemein zulässig.

Nein, das trifft nicht zu!

Allgemein zulässig sind Tankstellen im Kerngebiet nur, wenn sie im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO). Isolierte Tankstellen sind in Kerngebieten - anders als z.B. in Dorf- oder Industriegebieten - nicht allgemein zulässig (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 9, 9 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO). Sie kommen im Kerngebiet nur im Wege im Wege einer Ausnahme in Betracht (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO).
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2. Die von U geplante Tankstelle ist allgemein zulässig, weil sie im Zusammenhang mit einem Parkhaus steht (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO)

Nein!

Der erforderliche Zusammenhang liegt vor bei unmittelbarem räumlichem oder baulichem Zusammenhang mit dem Parkhaus oder der Großgarage.Es handelt sich um eine isolierte Tankstelle, weil sie keinen Zusammenhang zu einem Parkhaus oder einer Großgarage aufweist.

3. Das Vorhaben der U könnte ausnahmsweise zugelassen werden (§ 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO).

Genau, so ist das!

Tankstellen, die nicht unter § 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO fallen, also nicht im Zusammenhang mit einem Parkhaus oder einer Großgarage stehen, können im Wege einer Ausnahme zugelassen werden. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nach § 31 Abs. 1 BauGB muss die Behörde insbesondere die Auswirkungen des Tankstellenbetriebs auf die Nutzungen berücksichtigen, welche dem Gebietscharakter des Kerngebiets entsprechen (vgl. § 7 Abs. 2 BauNVO).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FL

Florian

15.2.2023, 19:07:32

Müsste hier nicht auch eine entsprechende Ausnahme im BPlan vorgesehen sein? Das ergibt sich für mich nicht aus dem SV :/

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.2.2023, 15:28:28

Hallo Florian, danke dir. Die letzte Frage war da in der Tat nicht präzise formuliert. Wir haben sie nun etwas geändert, sodass sie zu dem eher kurzen Sachverhalt passt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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