Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im urbanen Gebiet
Zulässigkeit eines Vorhabens im urbanen Gebiet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U will in Berlin ein Hochhaus für Büros errichten. Die Nachfrage von Startups ist hoch. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein urbanes Gebiet aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im urbanen Gebiet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Geschäfts- und Bürogebäude sind im urbanen Gebiet (§ 6a BauNVO) allgemein zulässig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das geplante Hochhaus ist allgemein zulässig, weil es ein Geschäfts- und Bürogebäude ist (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 BauNVO)
Ja, in der Tat!
3. Weil das geplante Bürogebäude außerordentlich hoch sein soll, ist es hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung unzulässig.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
24.8.2023, 11:32:03
Liebes Jurafuchs-Team, ihr schreibt, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sich aus dem Bebauungsplan ergeben. Kann man insoweit nicht auch auf die §§ 16 ff BauNVO zurückgreifen?
L.Goldstyn
24.8.2024, 11:30:43
Hallo Sniter, nach meinem Verständnis regeln die §§ 16 ff. BauNVO, welche Festsetzungen die Gemeinde im Bebauungsplan hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung treffen kann (oder muss), teilweise finden sich auch Orientierungswerte (s. § 17 BauNVO). Die §§ 16 ff. BauNVO sind somit nur relevant, wenn Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen wurden und diese im Sachverhalt mitgeteilt werden. Nur dann kann man in der Falllösung darauf zurückgreifen. In diesem Fall hier fehlen Angaben über die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, sodass ein Rückgriff auf §§ 16 ff. BauNVO nicht möglich ist.