Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die spanische Staatsbürgerin T zieht von Barcelona nach Athen, um dort ihre eigene Tapas-Bar zu eröffnen. Griechenland untersagt die Eröffnung, da zum Schutz der griechischen Kultur nur griechische Staatsbürger Restaurants eröffnen dürfen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit sind vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Niederlassung setzt ferner einen grenzüberschreitenden Bezug voraus.
Ja!
3. Der vorliegende Sachverhalt entbehrt des erforderlichen grenzüberschreitenden Bezugs.
Nein, das ist nicht der Fall!
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