Fall: Tätigkeit in Drittstaat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lettin L eröffnet in Kanada ein Yogastudio, welches sie selbstständig betreibt. Nationales Recht in Kanada sieht eine höhere Gewerbesteuer für ausländische Unternehmer vor. L beruft sich auf die Niederlassungsfreiheit.
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Einordnung des Falls
Fall: Tätigkeit in Drittstaat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit sind vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. In räumlicher Hinsicht gibt es keine Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit. Entscheidend ist nur, dass L Unionsbürgerin ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
InDubioProsecco
26.5.2023, 12:28:39
Ich finde es angesichts des eindeutigen Wortlauts "eines anderen Mitgliedsstaates" nach der ersten Frage von der Eröffnung des Anwendungsbereichs zu sprechen.
Nora Mommsen
27.5.2023, 09:12:01
Hallo InDubioProsecco, danke für deine Rückmeldung. Es ist wichtig genau zwischen den unterschiedlichen Anwendungsbereichen zu unterscheiden. In der ersten Frage ist nur nach dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der
Niederlassungsfreiheitgefragt. Diese ist unfraglich eröffnet. Hier gilt es genau zu schauen und zu unterscheiden, auch wenn natürlich klar ist, dass der räumliche Schutzbereich dann nicht eröffnet ist. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team