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Fall: Tätigkeit in Drittstaat
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Notare (Kommission ./. Deutschland)
Nach der BNotO darf nur ein deutscher Staatsangehöriger zum Notar bestellt werden. Der Notar wird als Träger eines öffentlichen Amts bestellt und ist hauptsächlich mit der Beurkundung von Rechtsvorgängen betraut. Französische Juristin J geht dagegen vor.
Grundfall: Mitgliedstaaten
Cannabishandel wurde in Deutschland legalisiert. Die niederländische Kifferin K möchte die Chance ergreifen und in Deutschland einen Coffeeshop eröffnen. Deutsche Landespolizistin P, an der die neusten Entwicklungen vorbeigegangen, stellt das Cannabis der K bei einer Kontrolle sicher.