Doppelfunktionale Maßnahmen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei erhält Hinweise über einen geplanten Anschlag. Diese deuten darauf hin, dass Neonazi N hierzu große Mengen an Sprengstoff in seiner Privatwohnung lagert. Die zuständigen Stellen veranlassen daher eine Durchsuchung der Wohnung und stellen den Sprengstoff sicher.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Doppelfunktionale Maßnahmen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Maßnahme der Polizei kann sowohl der Gefahrenabwehr, als auch der Strafverfolgung dienen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zuordnung einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung ist irrelevant, denn in beiden Fällen ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet.
Nein!
3. Doppelfunktionale Maßnahmen sind immer der Gefahrenabwehr zuzuordnen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Durchsuchung der Wohnung sowie die Sicherstellung des Sprengstoffes sind der präventiven Gefahrenabwehr zuzuordnen.
Ja, in der Tat!
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