Fehlender Betriebsrat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist in As Architekturbüros angestellt, in dem 30 Angestellte tätig sind. Einen Betriebsrat gibt es nicht. A kündigt M ordentlich, ohne zuvor einen Betriebsrat angehört zu haben.
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Einordnung des Falls
Fehlender Betriebsrat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Arbeitgeber trotz Anwendbarkeit des § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates ausspricht, ist diese Kündigung unwirksam.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das BetrVG ist auch in Betrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern (Kleinbetrieb) anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das BetrVG ist uneingeschränkt auf alle Arbeitnehmer anwendbar (personeller Anwendungsbereich).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Musste A vor Ausspruch der Kündigung einen Betriebsrat anhören?
Nein!
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