Leitender Angestellter
4. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist Mitarbeiterin des Architekturbüros A, in dem ein Betriebsrat existiert. M ist berechtigt, selbständig andere Mitarbeiter einzustellen und zu entlassen. A erklärt M ohne vorherige Betriebsratsanhörung die ordentliche Kündigung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leitender Angestellter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Kündigung ohne vorherige Betriebsratsanhörung ist stets unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der personelle Anwendungsbereich des BetrVG ist eröffnet.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Dem Betriebsrat stehen hinsichtlich leitender Angestellter überhaupt keine Rechte zu.
Nein!
4. Bei Kündigung leitender Angestellter ist somit überhaupt kein vorheriges Anhörungsverfahren erforderlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Im Büro der A gibt es einen Sprecherausschuss. Ist die Kündigung der M wirksam?
Nein, das trifft nicht zu!
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