Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Einführungsfall Verhältnismäßigkeit
Einführungsfall Verhältnismäßigkeit
17. Juli 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B untersagt formell rechtmäßig nach § 15 Abs. 1 VersG eine von V geplante Versammlung, weil B konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass es zu vereinzelten Ausschreitungen mit Teilnehmenden einer Gegendemonstration kommen könnte. V ist der Meinung, das Verbot sei rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Verhältnismäßigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Verbot ist formell rechtmäßig. Handelte B auch aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage?
Ja!
2. Die materielle Rechtmäßigkeit des Verbots setzt auch voraus, dass das Verbot verhältnismäßig ist.
Genau, so ist das!
3. Das Verbot dient einem legitimen Zweck.
Ja, in der Tat!
4. Die Verhältnismäßigkeit scheitert an der Geeignetheit des Verbots zur Erreichung des legitimen Zwecks.
Nein!
5. Das Verbot ist auch erforderlich, um den legitimen Zweck zu erreichen.
Genau, so ist das!
6. Das Versammlungsverbot müsste auch angemessen sein.
Ja, in der Tat!
7. Der Eingriff in Vs Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG ist sehr intensiv. Ist das Versammlungsverbot dennoch angemessen?
Nein!
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