Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2
Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Baubehörde B erlässt eine formell rechtmäßige Abrissverfügung gegenüber der kleinen Hexe H, weil ihr Haus die gesetzlichen Abstandsgrenze zur Nachbarin N um einen Zentimeter unterschreitet. Das Haus steht bereits seit 15 Jahren. H meint, die Abrissverfügung sei rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Ermessensfehler (Unverhältnismäßigkeit): Fall 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach den landesrechtlichen Bauordnungen kann die Behörde eine Abrissverfügung erlassen, wenn die bauliche Anlage dem öffentlichen Baurecht widerspricht.
Genau, so ist das!
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2. Hs Haus steht im Einklang mit dem öffentlichen Baurecht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil B Ermessen zusteht, ist Bs Handeln in jedem Fall rechtmäßig.
Nein!
4. B handelte ermessensfehlerhaft. Die Abrissverfügung ist rechtswidrig.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
IsiRider
17.7.2022, 17:14:49
Normen zum Bestandsschutz können eingefügt werden.
Spyce
5.7.2023, 11:47:14
Könnte man auch mit aufgrund des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einen
Ermessensfehlerannehmen? Dann würde man abwägen, ob das Vertrauen höher wiegt als das Interesse an Durchsetzung (so zB Detterbeck
VerwaltungsrechtAT Rn. 249)
MLena
11.10.2023, 17:58:03
Gerne mehr von der kleinen Hexe, die ist klasse! <3
Miriam
13.9.2024, 12:13:20
Die Zeichnung ist der Hammer 😂 Die Bombe auf der Verfügung und das kleine Hexenhäuschen... zu gut! 😄🥲
Christian Leupold-Wendling
13.9.2024, 15:41:00
Hallo Miriam, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team