Auflösungsvertrag, § 623 Alt. 2 BGB
4. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hotelfachmann Harry H und seine Arbeitgeberin A möchten übereinstimmend das Arbeitsverhältnis aufheben. Ihre Abrede halten sie schriftlich fest und unterschreiben sie direkt am Anfang.
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Einordnung des Falls
Auflösungsvertrag, § 623 Alt. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung stellt einen Auflösungsvertrag dar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. H und A mussten ausdrücklich den Begriff "Auflösungsvertrag" nennen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Unterschrift am Anfang der Urkunde genügt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
14.10.2022, 15:45:22
Hi, auf dem Bild unterschreiben sie aber schon unter der Abrede bzw. als "Abschluss", weil nicht mehr zu erkennen ist? Oder soll man unter Bezugnahme des Sachverhaltes davon ausgehen, dass da noch mehr kommt? Finde ich bisschen "irreführend". Liebe Grüße 🦊²

Lukas_Mengestu
2.2.2023, 11:14:02
Hallo Fuchs², in der Tat geht es hier darum, dasss sie quasi auf dem Deckblatt unterschreiben, da ja im Übrigen auf dem Blatt nur Auflösungsvertrag steht. D.h. es müssen nachfolgend noch Regelungen kommen. Sonst hättest Du natürlich recht, dass dann die Unterschrift als Abschluss gesetzt wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
NF
22.4.2023, 10:21:34
Ich finde die Illustration auch irreführend. Kann man diese möglicherweise überarbeiten?
Daniel
28.11.2024, 12:57:33
Gilt diese Abschlussfunktion immer? Auch bei Verträgen zwischen Unternehmen? Gerade hier gibt es ja auch viele Anlagen zum Vertrag etc. die regelmäßig nicht unterzeichnet werden. Woraus ergeben sich überhaupt diese Grundsätze wie Abschlussfunktion, Informationsfunktion etc.? Im Gesetz steht hierzu ja nichts, also ist aus ausgelegt worden?
P K
1.12.2024, 00:21:50
Naja, die meisten
Rechtsgeschäfte kann man ja nach wie vor ohne Schriftform schließen. Im Übrigen ist es, zumindest nach meiner Erfahrung, nicht Usus, Anlagen nicht abzeichnen zu lassen. Zum Teil wird sogar jede Seite einzeln jeweils am Ende abgezeichnet.