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Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsvertrag nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB
Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsvertrag nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB
17. August 2025
35 Kommentare
4,6 ★ (40.571 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die erkrankte Angestellte A wird gegen 17 Uhr von ihrem Chef C in ihrer Wohnung aufgesucht. C legt ihr einen Aufhebungsvertrag vor, den A unter Einfluss von Schmerzmitteln und müde unterschreibt. Danach wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Abfindungszahlung beendet.
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