Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

19. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. PostModG

Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.

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