Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
19. Juli 2025
11 Kommentare
4,7 ★ (33.348 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
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