Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

2. Dezember 2025

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inkl. PostModG

Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.

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