Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

16. Oktober 2025

14 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. PostModG

Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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