Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
19. Februar 2025
11 Kommentare
4,7 ★ (27.726 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
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Einordnung des Falls
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In bestimmten Fällen ist die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung erforderlich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zustellung durch die Post mittels Einschreiben ist eine Zustellungsart nach dem VwZG.
Ja, in der Tat!
3. Im Falle des Übergabe-Einschreiben gilt der Verwaltungsakt mit Übergabe als bekanntgegeben.
Nein!
4. Der Widerspruchsbescheid der BAföG-Behörde an S gilt an dem Tag, der auf dem Rückschein notiert ist, als bekanntgegeben.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊
31.3.2021, 18:53:23
Warum gelten hier die Fristen nach dem BGB und nicht nach der ZPO? :)

Lukas_Mengestu
1.4.2021, 13:14:01
Hallo lexfoxi, vielen Dank für Deine Frage. Die Anwendbarkeit der §§ 187 ff. BGB im Verwaltungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus § 31 Abs. 1 VwVfG. Insofern bedarf es für die Frage, wann der
Widerspruchsbescheidzuging, nicht des Umweges über die ZPO. Will T nun gegen den
Widerspruchsbescheidklagen, dann ist man nicht mehr im Bereich des Verwaltungsverfahrens. Insofern wäre die Verweiskette hier: § 57 Abs. 2 VwGO iVm § 222 ZPO, §§ 187 ff. BGB. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

lexfoxi🦊
1.4.2021, 13:51:15
Vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir sehr.
Diaa
11.7.2023, 23:47:38
Ich betrachte die Frage irgendwie als verwirrend formuliert. Den in § 4 II 2 VwZG heißt es ja, dass der WB erst am dritten Tag nach Abgabe bei der Post als abgegeben gilt. Und dann gibt es noch die Ausnahmen. Aber hier steht in der Frage "wird der WB an dem Tag bekanntgegeben, der auf dem Rückschein markiert wurde?" Welcher Tag ist das denn?
LR
13.4.2024, 22:08:26
Die Frist mit den 3 Tagen gilt für den Fall, dass ein Übergabe-Einschreiben als Übermittlungsart genutzt wurde. Wurde stattdessen (wie im Fall) ein Einschreiben mit Rückschein gewählt, gilt der WB als an dem Tag bekanntgegeben, der auf dem Rückschein vermerkt ist (der Tag, an dem das Einschreiben tatsächlich übergeben wurde).