Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
Einordnung des Falls
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In bestimmten Fällen ist die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung erforderlich.
Genau, so ist das!
2. Die Zustellung durch die Post mittels Einschreiben ist eine Zustellungsart nach dem VwZG.
Ja, in der Tat!
3. Im Falle des Übergabe-Einschreiben gilt der Verwaltungsakt mit Übergabe als bekanntgegeben.
Nein!
4. Der Widerspruchsbescheid der BAföG-Behörde an S gilt an dem Tag, der auf dem Rückschein notiert ist, als bekanntgegeben.
Genau, so ist das!
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lexfoxi🦊
31.3.2021, 18:53:23
Warum gelten hier die Fristen nach dem BGB und nicht nach der ZPO? :)
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
1.4.2021, 13:14:01
Hallo lexfoxi, vielen Dank für Deine Frage. Die Anwendbarkeit der §§ 187 ff. BGB im Verwaltungsverfahren ergibt sich unmittelbar aus § 31 Abs. 1 VwVfG. Insofern bedarf es für die Frage, wann der Widerspruchsbescheid zuging, nicht des Umweges über die ZPO. Will T nun gegen den Widerspruchsbescheid klagen, dann ist man nicht mehr im Bereich des Verwaltungsverfahrens. Insofern wäre die Verweiskette hier: § 57 Abs. 2 VwGO iVm § 222 ZPO, §§ 187 ff. BGB. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
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lexfoxi🦊
1.4.2021, 13:51:15
Vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir sehr.
Diaa
11.7.2023, 23:47:38
Ich betrachte die Frage irgendwie als verwirrend formuliert. Den in § 4 II 2 VwZG heißt es ja, dass der WB erst am dritten Tag nach Abgabe bei der Post als abgegeben gilt. Und dann gibt es noch die Ausnahmen. Aber hier steht in der Frage "wird der WB an dem Tag bekanntgegeben, der auf dem Rückschein markiert wurde?" Welcher Tag ist das denn?
LR
13.4.2024, 22:08:26
Die Frist mit den 3 Tagen gilt für den Fall, dass ein Übergabe-Einschreiben als Übermittlungsart genutzt wurde. Wurde stattdessen (wie im Fall) ein Einschreiben mit Rückschein gewählt, gilt der WB als an dem Tag bekanntgegeben, der auf dem Rückschein vermerkt ist (der Tag, an dem das Einschreiben tatsächlich übergeben wurde).