Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
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Einordnung des Falls
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In bestimmten Fällen ist die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung erforderlich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zustellung durch die Post mittels Einschreiben ist eine Zustellungsart nach dem VwZG.
Ja, in der Tat!
3. Im Falle des Übergabe-Einschreiben gilt der Verwaltungsakt mit Übergabe als bekanntgegeben.
Nein!
4. Der Widerspruchsbescheid der BAföG-Behörde an S gilt an dem Tag, der auf dem Rückschein notiert ist, als bekanntgegeben.
Genau, so ist das!
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