Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.
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Adressat der förmlichen Zustellung 1: Grundsätzlich Wahlrecht der Behörde (§ 7 Abs. 1 S. 1 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte nunmehr der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu. Die Freundin hat keine schriftliche Vollmacht vorgelegt.
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Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.
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Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

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Standardfall: „Normale“ Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und gibt der S versehentlich durch einen unförmlichen Brief den Widerspruchsbescheid bekannt.
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Standardfall: "Normale" Bekanntmachung, obwohl gesetzlich die förmliche Zustellung vorgeschrieben
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und schickt S den Widerspruchsbescheid per einfacher Post.
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Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Im Stadtteil S wurde eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Polizei fährt mit einem Lautsprecherwagen durch S, um alle Bewohner aufzufordern, den Stadtteil zu verlassen.
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Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Partylöwe L betreibt illegal einen Club. Die zuständige Behörde erlässt gegen L eine Untersagungsverfügung und gibt sie zur Post auf. Der Postbote wirft diese in Ls Briefkasten ein. Da L mit Partys beschäftigt ist, kommt er nicht dazu, die Post zu leeren und zu lesen.
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Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspruchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.
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Bekanntgabe durch Einwurf eines schriftlich verfassten VA in den Briefkasten
Wegen erneuter Pöbelei auf dem Hauptplatz erlässt die Polizei gegen Radaubruder R einen schriftlichen Platzverweis für die Dauer einer Woche. Polizist P wirft das Briefkuvert mit dem Platzverweis in den Briefkasten des R ein.
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Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten VA
Radaubruder R zieht erneut drohend und beleidigend über den Hauptplatz. Um dem R den Ernst der Lage deutlich zu machen, nimmt Polizist P diesmal die Personalien von R auf und erlässt einen handgeschriebenen Platzverweis auf einem Vordruck des Polizeipräsidiums.
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Bekanntgabe eines mündlichen VA
Radaubruder R ist mit seiner Lebenssituation unzufrieden und zieht daher pöbelnd über den Hauptplatz. Dabei bedroht er auch vorbeiziehende Passanten. Polizist P spricht dem R mündlich einen Platzverweis aus.