Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.
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Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Partylöwe L betreibt illegal einen Club. Die zuständige Behörde erlässt gegen L eine Untersagungsverfügung und gibt sie zur Post auf. Der Postbote wirft diese in Ls Briefkasten ein. Da L mit Partys beschäftigt ist, kommt er nicht dazu, die Post zu leeren und zu lesen.
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Bekanntgabe gegenüber juristischen Personen
Der Behördenmitarbeiter B versendet per einfacherer Post eine Baugenehmigung an die Bau-GmbH G. Da B der Name des gesetzlichen Vertreters von G entfallen ist, gibt er als Adressat nur „G“ an. Der Bescheid liegt am nächsten Tag in Gs Briefkasten.