Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Adressat der förmlichen Zustellung 1: Grundsätzlich Wahlrecht der Behörde (§ 7 Abs. 1 S. 1 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte nunmehr der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu. Die Freundin hat keine schriftliche Vollmacht vorgelegt.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Gegenüber der Studentin S möchte die BAföG-Behörde den Widerspruchsbescheid mittels Einschreiben mit Rückschein zustellen und vermerkt den Tag der Aufgabe zur Post in den Akten. S erhält den Bescheid von der Post und unterschreibt den Auslieferungsbeleg.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Bekanntgabe eines VA ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten

Partylöwe L betreibt illegal einen Club. Die zuständige Behörde erlässt gegen L eine Untersagungsverfügung und gibt sie zur Post auf. Der Postbote wirft diese in Ls Briefkasten ein. Da L mit Partys beschäftigt ist, kommt er nicht dazu, die Post zu leeren und zu lesen.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids

Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspruchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht

Die A stellt unter falschem Namen einen Einbürgerungsantrag. Daraufhin ergeht ein positiver Bescheid an A. Der Bescheid ist an ihren falschen Namen adressiert.