Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung
Bauherrin B erhält eine Baugenehmigung, die es ihr erlaubt, ihr Eigenheim um drei zusätzliche Stockwerke zu erhöhen. Nachbar N, der durch das schattenwerfende Vorhaben sein Sonnenbaden bedroht sieht, wird die Genehmigung nicht bekannt gegeben.
Förmliche Zustellung an Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Empfängerwahl bei förmlicher Zustellung und Ausnahme des § 7 Abs. 1 S. 2 VwZG
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)
Förmliche Zustellung durch die Post mittels Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid mittels Postzustellungsurkunde zustellen und vermerkt dies in den Akten. Sodann übergibt die Behörde der Post die erforderlichen Unterlagen. S wird der Bescheid ausgehändigt.

Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids durch einfachen Brief statt förmlicher Zustellung
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts per einfacher Post trotz vorgeschriebener förmlicher Zustellung
Bekanntgabe von nachträglich aufgestelltem Halteverbot
A parkt am 25.05.2020 sein Auto am Straßenrand. Nach Anordnung der Straßenverkehrsbehörde stellt die Straßenbaubehörde für den Bereich, in dem das Auto von A steht, am 29.05.2020 ein Halteverbotszeichen auf.
Anforderungen an die Wahrnehmbarkeit von Verkehrszeichen
Bekanntgabe von Verkehrszeichen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Errichtung eines absoluten Halteverbots (Verkehrszeichen 283) an. Sodann stellt die Straßenbaubehörde das entsprechende Schild auf.
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Im Stadtteil S wurde eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Die Polizei fährt mit einem Lautsprecherwagen durch S, um alle Bewohner aufzufordern, den Stadtteil zu verlassen.
Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG)
Bekanntgabezeitpunkt bei Postversand – Abweichung von der Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG)?

Bekanntgabezeitpunkt eines Verwaltungsakts vor Ablauf der Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG)
Bekanntgabefiktion für schriftlichen Verwaltungsakt – Grundfall (§ 41 Abs. 2 VwVfG)
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts per E-Mail
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Übersendung per Telefax
Bekanntgabe durch Handzeichen
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ohne Kenntnisnahme durch den Adressaten
Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspruchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.
Bekanntgabe durch Einwurf eines schriftlichen Verwaltungsakts in den Briefkasten
Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten Verwaltungsakts
Bekanntgabe eines mündlichen Verwaltungsakts
Bekanntgabe gegenüber einem Adressaten, der die Behörde über seine Identität täuscht
Die A stellt unter falschem Namen einen Einbürgerungsantrag. Daraufhin ergeht ein positiver Bescheid an A. Der Bescheid ist an ihren falschen Namen adressiert.
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Die 17-jährige A stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Daraufhin erlässt die zuständige Behörde einen positiven Bescheid, der A gegenüber bekanntgegeben wird.
Bekanntgabe gegenüber juristischen Personen
Bekanntgabe gegenüber einem verstorbenen Betroffenen
Auf dem Grundstück des G werden gefährliche Altlasten festgestellt. Die zuständige Behörde erlässt eine Beseitigungsanordnung und schickt sie G zu. Noch bevor diese dort eingeht, verstirbt G. G's Sohn S nimmt die Anordnung entgegen.
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts in amtlicher Eigenschaft
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ohne Bekanntgabewillen
Bekanntgabe durch die sachlich unzuständige Behörde?
Die zuständige Behörde B erstellt eine Baugenehmigung. B übermittelt sie dem Grünflächenamt zur Prüfung. Kurz darauf bemerkt B einen Fehler und stellt die Genehmigung Antragsteller A nicht zu. Das Grünflächenamt leitet A die Genehmigung weiter.
Voraussetzungen der Bekanntgabe
A beantragt eine Gaststättenerlaubnis. Die sachlich und örtlich zuständige Behörde erteilt diese Erlaubnis und übermittelt sie dem A mit amtlichem Schreiben per Übergabeeinschreiben. A nimmt die Erlaubnis entgegen.
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