Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Vorzeitige Entdeckung einer Vorerkrankung (Schutzzweck der Norm)
Vorzeitige Entdeckung einer Vorerkrankung (Schutzzweck der Norm)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radprofi R fährt Staatsanwältin S an einer Kreuzung fahrlässig an, wodurch sie eine Kopfverletzung erleidet. Bei der Untersuchung im Krankenhaus stellt der behandelnde Arzt eine verborgene Hirnarteriosklerose der S fest, die zu ihrer vorzeitigen Pensionierung mit verminderten Bezügen führt. S will von R den Unterschied zwischen ihren Dienstbezügen und dem geringeren Ruhegehalt ersetzt bekommen.
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Einordnung des Falls
Vorzeitige Entdeckung einer Vorerkrankung (Schutzzweck der Norm)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der haftungsbegründende Tatbestand von § 823 Abs. 1 BGB ist erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn eine Körperverletzung haftungsbegründend war, werden auf Rechtsfolgenseite auch nur die unmittelbaren Körperschäden (zum Beispiel Behandlungskosten) ersetzt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Darin, dass S nun die Ruhestandsbezüge erhält, liegt ein Schaden.
Ja, in der Tat!
4. Um ersetzbar zu sein, muss der Schaden der S dem R zurechenbar sein.
Ja!
5. Der Schaden ist äquivalent-kausal durch die Rechtsgutsverletzung (Körperverletzung) entstanden.
Genau, so ist das!
6. Der Schaden ist adäquat-kausal durch die Rechtsgutsverletzung (Körperverletzung) entstanden.
Ja, in der Tat!
7. Der Schaden muss auch vom Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB umfasst sein, um dem R zurechenbar zu sein.
Ja!
8. Unter den Schutzzweck der Norm fallen auch solche Schäden, in denen sich bloß das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.
Nein, das ist nicht der Fall!
9. Der Verdienstausfallschaden der S ist vom Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB umfasst.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
11.9.2023, 14:58:48
Wieso werden die Ruhegehaltsbezüge hier als Schaden subsumiert und nicht die Differenz zwischen Dienstgehalt und Ruhegehalt?
GS99
28.10.2023, 10:06:32
Genau! Geld zu erhalten ist meines Erachtens kein Schaden. Der Schaden ist, dass das Gehalt nicht mehr ausgezahlt wird, sondern nur sie niedrigeren Ruhestandsauszahlungen, nicht nur das Erhalten der Ruhestandszahlungen im Allgemeinen.