Fehlender Eröffnungsbeschluss
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Staatsanwältin erhebt Anklage gegen den Serienmörder M. Das Gericht liest sich die Anklage durch, teilt sie dem M mit und lädt ihn dann zur Hauptverhandlung. Am fünfzigsten Verhandlungstag und nach 100 Zeugenvernehmungen fällt dem Verteidiger des M auf, dass das Gericht den Eröffnungsbeschluss vergessen hat.
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Einordnung des Falls
Fehlender Eröffnungsbeschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ohne Eröffnungsbeschluss darf das Gericht den M nicht verurteilen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eröffnungsbeschluss ist nach Beginn der Hauptverhandlung nicht mehr nachholbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
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