Strafrecht

Strafprozessrecht

Gang des Zwischenverfahrens

Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses

Bindungswirkung des Eröffnungsbeschlusses

13. Dezember 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die 110-jährige Ur-Omi O will sich nach reiflicher Überlegung umbringen und schluckt im Beisein ihres Arztes A 23 Schlaftabletten. A tut nichts, obwohl die O noch gerettet werden könnte. O stirbt. Richterin R beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Nur einen Tag später ändert der BGH seine langjährige Rechtsprechung: Die ärztliche Begleitung eines Suizids sei grundsätzlich nicht mehr strafbar.

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