§ 444 bei Verkäufermehrheit
15. August 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Professor P kauft von den Studenten A und B deren WG-Kaffeemaschine unter Vereinbarung eines umfassenden Haftungsausschlusses für Sachmängel. Die Kaffeemaschine ist jedoch schon seit längerem mangelhaft, da sie einen ständigen Wackelkontakt hat. Von diesem Mangel weiß nur der Kaffeeliebhaber A; er verschweigt ihn jedoch arglistig.
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