Einstellung nach § 153a

27. August 2025

26 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Der B ist des Betruges hinreichend verdächtig (§ 263 Abs. 1 StGB). Er hatte ein Handy auf Ebay für €400 angeboten und dem Opfer nur den Karton zugeschickt. B ist nicht vorbestraft und zeigt sich reuig. Die Staatsanwältin S will das Verfahren gegen Zahlung von €500 an die Staatskasse einstellen.

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