4,7(45.178 mal geöffnet in Jurafuchs)
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Verfügungsbefugnis
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Dingliche Einigung des Minderjährigen
Der 16-jährige M kauft heimlich und ohne Zustimmung seiner Eltern ein Motorrad von V. Das Geld hebt M von einem für seine Ausbildung bestimmten Sparbuch ab. M bezahlt bar, woraufhin V ihm das Motorrad übereignet. Die Eltern des M genehmigen den Kauf endgültig nicht.
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Widerruflichkeit der Einigung
V und K schließen einen Kaufvertrag über ein Auto und einigen sich dinglich. Die Übergabe soll in einer Woche erfolgen. V möchte vier Tage später aber nicht mehr, dass K Eigentümer des Autos wird. V teilt dies K nicht mit, übergibt ihm aber das Auto.