Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Dingliche Einigung des Minderjährigen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Dingliche Einigung des Minderjährigen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 16-jährige M kauft heimlich und ohne Zustimmung seiner Eltern ein Motorrad von V. Das Geld hebt M von einem für seine Ausbildung bestimmten Sparbuch ab. M bezahlt bar, woraufhin V ihm das Motorrad übereignet. Die Eltern des M genehmigen den Kauf endgültig nicht.
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Einordnung des Falls
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Dingliche Einigung des Minderjährigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M ist beschränkt geschäftsfähig.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kaufvertrag des M mit V ist (nach Verweigerung der Zustimmung) endgültig unwirksam.
Ja, in der Tat!
3. Die dingliche Einigung über das Motorrad ist endgültig unwirksam.
Nein!
4. Die Unwirksamkeit des Kaufvertrags (Verpflichtungsgeschäft) schlägt auf die Übereignung des Motorrads (Verfügungsgeschäft) durch.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Real Thomas Fischer Fake 🐳
4.1.2020, 18:50:36
Einzufügen, dass die Eltern den Vertrag ENDGÜLTIG nicht genehmigen würde Missverständnissen vorbeugen.
Christian Leupold-Wendling
24.1.2020, 16:03:45
Danke für den Vorschlag! Haben wir gemacht.
Denis Tlnv
12.1.2020, 00:37:22
Ich verstehe nicht, warum für einen 16 jährigen die
Übereignungeines Motorrads
rechtlich vorteilhaftist.
Christian Leupold-Wendling
14.1.2020, 11:53:40
Hi Denis, wenn V dem M das Motorrad übereignet, wird M zum Eigentümer. Eigentum ist ein rechtlicher Vorteil (Ellenberger, in: Palandt, 76.A., 2017, § 107 RdNr. 4: "... zustimmungsfrei ist die Aneignung, die
Übereignungeiner Sache oder die Abtretung einer Forderung an den Minderjährigen.")
Denis Tlnv
14.1.2020, 13:43:43
Hallo Christian, das Eigentum eines Motorrads bringt jede Menge unangenehmer Rechtsfolgen: z.B. Transport, Lagerung, Anmeldung,.... also kann es doch nicht
lediglich rechtlich vorteilhaftsein. Gruß
Christian Leupold-Wendling
24.1.2020, 16:12:38
Hi Denis, es kommt nicht auf eine wirtschaftliche, sondern eine rechtliche Bewertung an. Zu Lagerung, Transport, Anmeldung ist M grundsätzlich nicht rechtlich verpflichtet. Allenfalls in Ausnahmefällen (zB wenn das unangemeldete Motorrad auf öffentlicher Straße stünde). Unerheblich sind aber rechtliche Nachteile, die nur ein ganz geringes Gefährdungspotential aufweisen. Ellenberger (Palandt, § 107 RdNr. 3): "... Wollte man auch sie berücksichtigen, würden entgegen dem Normzweck alle Rechtsgeschäfte zustimmungsbedürftig, vor allem auch solche, bei denen eine Versagung der Zustimmung offensichtlich nicht ernsthaft in Frage kommt." Du kannst Dir merken: Zustimmungsfrei (weil
rechtlich vorteilhaft) ist grundsätzlich die Aneignung,
Übereignungeiner Sache oder Abtretung einer Forderung an den Minderjähren.
bibu knows best
22.8.2022, 09:45:33
Okay ich hätte jetzt gesagt, wegen der Versicherungspflicht und der Steuerpflicht wäre das Geschäft nicht
rechtlich vorteilhaft..
Hyde
3.2.2023, 23:19:39
Welche Rechte hat denn nun V?
Nora Mommsen
4.2.2023, 09:36:17
Hallo Hyde, grundsätzlich kommt ein Anspruch aus Bereicherungsrecht in Betracht. Mangels Kaufvertrag liegt kein Rechtsgrund für die
Übereignungvor. Der Sachverhalt gibt keine Informationen dazu, inwieweit V Kenntnis von der beschränkten Geschäftsfähigkeit des M bzw. der fehlenden Einwilligung hatte. Dies hat natürlich Einfluss auf den bereicherungsrechtlichen Anspruch. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Dominic
29.7.2023, 23:00:08
Man sollte im Sachverhalt vielleicht noch ergänzen, gegenüber wem die Eltern die Genehmigung verweigern. Selbst das "endgültig" ändert daran nichts, weil durch die Aufforderung des Verkäufers würde das Geschäft für zwei Wochen noch
schwebend unwirksamsein.
Lukas_Mengestu
31.7.2023, 17:24:32
Vielen Dank für Deinen Hinweis, Dominic! Bei Jurafuchs gehören auch die Illustrationen zum Sachverhalt. Aus der Abbildung ergibt sich, dass die Eltern ihren Sohn beim Kauf erwischen und dabei die Zustimmung verweigern. Die Verweigerung ist also (auch) direkt gegenüber dem anderen Vertragspartner erfolgt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dominic
31.7.2023, 17:31:20
Alles klar, danke!