Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB – Tiere mit Abweichungen vom physiologischen Idealzustand
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB – Tiere mit Abweichungen vom physiologischen Idealzustand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V für €7.000 eine Stute zur Nutzung als Reitpferd. Nach Übergabe stellt der Tierarzt einen Befund der Röntgenklasse III fest. In Röntgenklasse III fallen „Befunde, die deutlich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen in Zukunft aber trotzdem wenig wahrscheinlich sind." Das Pferd hat derzeit keine Symptome. Der Markt reagiert auf solche Befunde mit Preisabschlägen von 25%.
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Einordnung des Falls
Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB – Tiere mit Abweichungen vom physiologischen Idealzustand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Stute hat einen Sachmangel, da sie von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Stute hat einen Sachmangel, da da ihr die Eignung für die „im Vertrag vorausgesetzte Verwendung“ fehlt (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Stute hat einen Sachmangel, da ihr die übliche und erwartbare Beschaffenheit fehlt (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alex1.Sem
11.6.2020, 13:29:30
Wäre schön, wenn im Sachverhalt stehen würde, wie lange nach der Übergabe die Röntgenaufnahmen geschahen.
Christian Leupold-Wendling
11.6.2020, 15:16:09
Hi Alex, warum?
frausummer
23.1.2021, 11:27:18
Verstehe ich das richtig, dass die Käuferin keinerlei Rechte hat und nicht mal um die 25% Abschlag den Kaufpreis mindern könnte?
Speetzchen
24.1.2021, 21:44:13
ja, da kein Sachmangel vorliegt. ☺
Becksi
11.2.2023, 09:19:29
Im Sachverhalt steht, dass der Befund deutlich von der Norm abweicht. Heißt das nicht, dass ein solcher Befund üblicherweise nicht vorliegt und das Pferd damit nicht die
Beschaffenheitaufweist, die bei "Sachen" derselben Art üblich ist?
Nora Mommsen
11.2.2023, 12:04:50
Hallo Becksi, für alles andere als Tiere ist das absolut richtig. Jetzt ist es so, dass Tiere Lebewesen sind und der BGH daher andere Anforderungen daran stellt. Vielmehr kann der Käufer nicht erwarten, dass eine Ideal
beschaffenheitgegeben ist - denn die Entstehung ist eher eine Laune der Natur. Daher sind gerade solche Abweichungen, die keine physiologischen Erscheinungen nach sich ziehen werden in der Regel noch "üblich", auch wenn sie von der Norm abweichen. Der Käufer kann eben nicht erwarten, dass ein Tier in jeder Hinsicht der Norm entspricht. Gerade zu Pferdekäufen gibt es eine extensive Rechtsprechung, insb. auch des OLG Hamm. Da es (wie meistens) auf den Einzelfall ankommt, lohnt es sich sicherlich sich nochmal mit unterschiedlichen Fällen auseinanderzusetzen, um ein Gespür dafür zu bekommen. Vergleiche z.B. NJW 2020, 2879, mit weiteren Nachweisen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Becksi
11.2.2023, 13:21:27
Danke Nora!
Sascha B.
30.8.2023, 10:44:21
Warum wird in der Frage auf § 434 III 1 Nr.2b verwiesen? Es lag doch keine öffentliche Äußerung vor?
Nani123
10.10.2024, 15:07:37
Ich hab ich auch gewundert. Müsste es nicht eigentlich § 434 III 1 Nr. 2a sein ?
Lea
12.9.2023, 10:42:12
Wenn im Sachverhalt stehen würde, dass das Pferd eine hoch seltene Krankheit hätte, die nur in 1 von 100.000 Fällen auftritt, würde man dann einen Sachmangel bejahen können ?