Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Auto. Laut Hersteller-Prospekt hat das Auto ein Smart-Key-System. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass Bahnleitungen und Mobilfunkmasten die Verbindung stören. K kann dann das Auto nur mit dem Notschlüssel öffnen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Auto hat einen Sachmangel, da es von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Auto hat einen Sachmangel, da ihm die Eignung für die „im Vertrag vorausgesetzte Verwendung“ fehlt (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Auto hat einen Sachmangel, wenn es den objektiven Anforderungen nicht entspricht (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 BGB).
Ja!
4. Da das Smart-Key-System nicht ordnungsgemäß funktioniert, fehlt es an der üblichen und erwartbaren Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Genau, so ist das!
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