Prozessrecht & Klausurtypen

Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen

Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

19. August 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist vor dem Landgericht angeklagt. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem Vordruck. Als die Berufsrichter unterschreiben, sind nur As Namen und das Aktenzeichen eingetragen. Geburtstag, Geburts- und Wohnort der A sowie Datum der Anklage fehlen und werden nachträglich von der Geschäftsstelle ergänzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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