Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist vor dem Landgericht angeklagt. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem Vordruck. Als die Berufsrichter unterschreiben, sind nur As Namen und das Aktenzeichen eingetragen. Geburtstag, Geburts- und Wohnort der A sowie Datum der Anklage fehlen und werden nachträglich von der Geschäftsstelle ergänzt.
Diesen Fall lösen 70,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eröffnungsbeschluss ist bereits deshalb unwirksam, weil es dem Gericht verboten war, hierfür einen Vordruck zu verwenden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Genügt der Inhalt des Eröffnungsbeschlusses diesen Anforderungen nicht, kann die Geschäftsstelle diese Fehler durch Nachtragungen heilen.
Nein!
3. Vorliegend war der Eröffnungsbeschluss unwirksam, da Teile des Vordrucks noch nicht ausgefüllt waren, als die Richter unterschrieben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!