Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
15. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (7.017 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Mangels Tatverdacht lehnt das Gericht die Eröffnung rechtskräftig ab (§ 204 StPO). Ein halbes Jahr später gesteht A die Tat. Auf eine erneuet Anklage hin eröffnet das Landgericht das Hauptverfahren (§ 203 StPO). A wird verurteilt.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig abgelehnt (§ 204 StPO), steht einer neuen Anklage in derselben Sache grundsätzlich die Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses entgegen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Lehnt das Ausgangsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab (§ 204 StPO), ist diese Entscheidung sofort rechtskräftig.
Nein!
3. Muss das Vorliegen der neuen Tatsachen bewiesen sein, damit das Verfahren gemäß § 211 StPO wiederaufgenommen werden darf?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Könnte A unter Berufung auf den Ablehnungsbeschluss erfolgreich Revision gegen seine Verurteilung einlegen?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz94
27.4.2025, 11:20:10
Bitte im Aufgabentext "erneuet" durch "erneute" ersetzen.
ehemalige:r Nutzer:in
3.5.2025, 07:40:00
Ich finde hier die Wortwahl "grundsätzlich" im Zusammenhang mit dem Fall, wonach der Angeklagte später die Tat gesteht als missverständlich, weil "grundsätzlich" auch "bei Vorliegen neuer Umstände" einschließen könnte und dann wäre die andere Option richtig. Ich verstehe "grundsätzlich" als "wenn nicht ganz seltene Ausnahmen vorliegen". Und im Regelfall dürfte die Justiz so arbeiten, dass sie auch nur dann neu eröffnet und nicht einfach mal so ein halbes Jahr später nochmal.