Eröffnungsbeschluss - Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Mangels Tatverdacht lehnt das Gericht die Eröffnung rechtskräftig ab (§ 204 StPO). Ein halbes Jahr später gesteht A die Tat. Auf eine erneute Anklage hin eröffnet das Landgericht das Hauptverfahren (§ 203 StPO). A wird verurteilt.

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