SR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses
Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses
30. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird im Prozess wegen einer weiteren Tat angeklagt. Die Nachtragsanklage wird A und ihrer Verteidigerin ausgehändigt, verlesen, die Einbeziehung beantragt und zu Protokoll genommen. A stimmt zu. Ein Beschluss ergeht nicht. Die anfänglich angeklagten Taten werden eingestellt (§§ 154, 154a StPO).
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