Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses
Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird im Prozess wegen einer weiteren Tat angeklagt. Die Nachtragsanklage wird A und ihrer Verteidigerin ausgehändigt, verlesen, die Einbeziehung beantragt und zu Protokoll genommen. A stimmt zu. Ein Beschluss ergeht nicht. Die anfänglich angeklagten Taten werden eingestellt (§§ 154, 154a StPO).
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Einordnung des Falls
Nachtragsanklage - Entbehrlichkeit eines Einbeziehungsbeschlusses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nachtragsanklage und der Einbeziehungsbeschluss stellen Verfahrensvoraussetzungen dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da es hier an einem formellen Einbeziehungsentschluss fehlt, liegt ein Verfahrenshindernis vor.
Nein!
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