Nachtragsanklage - Verhältnis von Nachtragsanklage und Verfahrensverbindung

20. Februar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs angeklagt. Die Geschädigte schildert im Prozess weitere Taten. Die Staatsanwaltschaft klagt diese Taten neu an. Dann beantragt sie die Verbindung mit der anhängigen Sache. Richterin R beschließt ohne Zustimmung von A die Verbindung.

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