Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Durchsuchung beim Beschuldigten II
Durchsuchung beim Beschuldigten II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um in der Wohnung des B versteckte Drogen zu finden, begibt sich Polizeibeamter P dorthin. B verweigert P den Zutritt und droht an, dass P, wenn er wiederkomme, sowieso nichts mehr finden werde. P verständigt sofort den zuständigen Staatsanwalt. Der richterliche Eildienst geht nicht ans Telefon, daher ordnet er kurzerhand die Durchsuchung der Wohnung an.
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Einordnung des Falls
Durchsuchung beim Beschuldigten II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Durchsuchung der Wohnung gegen den Willen des Beschuldigten bedarf grundsätzlich einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (§ 105 Abs.1 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P holte vor der Durchsuchung keine richterliche Durchsuchungsanordnung ein. War die Durchsuchung rechtswidrig, weil nur der zuständige Staatsanwalt und kein Richter die Durchsuchung anordnete (§ 105 StPO)?
Nein!
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