Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Durchsuchung beim Beschuldigten III
Durchsuchung beim Beschuldigten III
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeibeamter P beschließt um 19 Uhr die Wohnung des wegen Drogenhandels verdächtigten B zu durchsuchen. Erst als um 20:45 Uhr polizeiliche Verstärkung eintrifft, kontaktiert P den zuständigen Staatsanwalt S. Da der nur bis 21 Uhr eingerichtete richterliche Notdienst nun nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann, ordnet S selbst die Durchsuchung an.
Diesen Fall lösen 96,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durchsuchung beim Beschuldigten III
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Durchsuchung der Wohnung des B bedarf grundsätzlich einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (§ 105 Abs.1 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ausnahmsweise dürfen Durchsuchungen bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.
Ja, in der Tat!
3. War hier Gefahr im Verzug gegeben, sodass die Anordnung der Durchsuchung durch den zuständigen Staatsanwalt dem Erfordernis des § 105 StPO genügt hat?
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!