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Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit I
Gabelstaplerfahrerin G soll mit einem Gabelstapler Ware von einem Lastwagen abladen. Da sie bei der Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs nicht richtig zugehört hat, lässt sie dabei versehentlich eine Kiste mit Meissner Porzellan fallen. Diese stand im Eigentum von Arbeitgeberin A.
§ 3 EFZG – Verschuldete Krankheit
Arbeitnehmerin A ist seit 2019 bei C beschäftigt. A leidet seit Langem an Alkoholabhängigkeit. Sie hatte sich schon zweimal einer Entzugstherapie unterzogen. Im November 2021 erliegt A erneut ihrer Sucht und greift zur Flasche. A wird ins Krankenhaus eingeliefert und kann aufgrund der stationären Behandlung vier Wochen lang nicht arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt sie C fünf Tage nach ihrer Einlieferung, da sie bis dahin im Koma lag. Muss C sie während ihrer Abwesenheit bezahlen?