Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Störungen des Arbeitsverhältnisses
Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
17. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (38.772 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Kita der vierjährigen Lina hat wegen eines kurzfristigen Streiks der Erzieherinnen zwei Tage geschlossen. Da ihr alleinerziehender Vater Viktor (V) so schnell keine anderweitige Betreuung organisieren kann, meldet er seiner Arbeitgeberin Anna (A), für die er schon 15 Jahre arbeitet, dass er an diesen beiden Tagen nicht zur Arbeit komme. Hat V für die beiden Tage einen Anspruch auf Lohn?
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