Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Bürgschaft, akzessorische Realsicherheit
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Bürgschaft, akzessorische Realsicherheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei Keramikliebhaber G einen Kredit auf. Als Sicherheit verpfändet S dem G eine Ming-Vase. Erst später realisiert S, dass der Darlehensvertrag eine Zinsrate von 35% vorsieht. G hat die Unerfahrenheit des S bezüglich Kreditverträgen bewusst ausgenutzt.
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Einordnung des Falls
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Bürgschaft, akzessorische Realsicherheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Darlehensvertrag ist wegen Wucher nichtig (§ 138 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei dem Pfandrecht, das bezüglich der Ming-Vase entstehen sollte, um ein gesetzliches Pfandrecht?
Nein!
3. Haben S und G das Pfandrecht an der Vase wirksam bestellt?
Nein, das ist nicht der Fall!
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