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Gesetzliche Eigentümerhypothek, § 1163 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
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Gutgläubiger Ersterwerb einer Hypothek
E ist fälschlicherweise als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Zur Absicherung einer Darlehensschuld gegenüber G bestellt er diesem nun formgemäß eine Buchhypothek am Grundstück, die im Grundbuch eingetragen wird.
Nichtexistenz der gesicherten Forderung
Elektroauto-Liebhaber E möchte sich den neuen E-Tron kaufen. Jedoch verfügt er nicht über das notwendige Geld. Zur Sicherung eines zukünftigen Darlehens in Höhe von €85.000 bestellt E zugunsten des Gläubigers eine Hypothek an seinem Grundstück. Das Darlehen wird jedoch niemals ausgezahlt.