Der gewalttätige Hausmann
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte unbedingt "Breaking Bad" im Fernsehen verfolgen. Da seine Freundin O jedoch keinerlei Gewalt im Haushalt toleriert, zieht sie den Stecker und rennt mitsamt dem Stromkabel lachend davon. Nun wird T gewalttätig und schlägt so lange auf die O ein, bis diese ihm das Netzteil bereitwillig überlässt. T kann nun in Ruhe das Staffelfinale verfolgen.
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Einordnung des Falls
Der gewalttätige Hausmann
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat "Gewalt" an der O ausgeübt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat an der O "Gewalt" in Form von vis compulsiva ausgeübt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. T hat gerade mit der eingesetzten Gewalt die Überlassung des Netzteils durch O kausal und objektiv zurechenbar herbeigeführt (nötigungsspezifischer Zusammenhang).
Ja!
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