Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf dem Grundstück der A steht eine hohe Schwarzkiefer. Diese ragt mit ihren Zweigen auf das Grundstück des B und stört ihn in der Nutzung seines Gartens. Nachdem B A erfolglos eine Frist zum Zurückschneiden der Kiefer gesetzt hat, schneidet B selbst die Zweige ab.
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Einordnung des Falls
Schwarzkieferfall – Selbsthilferecht des gestörten Nachbarn auch bei Absterben des Baumes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eigentümer kann auf sein Grundstück überragende Zweige eines Baumes eines benachbarten Grundstücks selbst zurückschneiden (§ 910 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Darf B die herüberragenden Zweige abschneiden (§ 910 Abs. 1 BGB)?
Ja, in der Tat!
3. Besteht das Recht zur Beseitigung von überhängenden Zweigen auch dann, wenn durch das Abschneiden die Schwarzkiefer abstirbt?
Ja!
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