Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
Verjährung mit erstmaligem Herüberwachsen
26. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (8.152 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

As Fichte ragt seit 2016 in das Grundstück der B. Dadurch ist die Nutzung von Bs Garten beeinträchtigt. 2022 setzt B der A eine Frist, die herum überragenden Äste zu entfernen, die A verstreichen lässt. A beruft sich darauf, dass Bs Abwehranspruch verjährt sei.
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