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Unzureichende Umsetzung wegen abweichender Formulierung, die den Inhalt ändert
Unzureichende Umsetzung wegen abweichender Formulierung, die den Inhalt ändert
27. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (20.345 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf eröffnet die Möglichkeit, für gebrauchte Sachen eine verkürzte Haftungsdauer von einem Jahr vorzusehen. § 476 Abs. 2 BGB a.F. sah als nationale Umsetzungsnorm vor, dass Parteien eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr vorsehen können.
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